Rechtsprechung
LG Berlin, 07.10.2011 - 63 S 59/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,43823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietminderung wegen Baulärms und Beeinträchtigungen aufgrund von Bauarbeiten einer Blockinnenbebauung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietminderung wegen Baulärms - Bekanntheit der Bauarbeiten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietminderung wegen Baulärms in der Nachbarschaft; erwartbare Bautätigkeiten bei Mietvertragsabschluss; verminderte Gebrauchsgewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 536 Abs. 1
Mietminderung wegen Baulärms und Beeinträchtigungen aufgrund von Bauarbeiten einer Blockinnenbebauung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Mietminderung, wenn Bautätigkeiten vorhersehbar!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bautätigkeit vorhersehbar: Keine Mietminderung! (IMR 2012, 1061)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 10.01.2011 - 20 C 188/10
- LG Berlin, 07.10.2011 - 63 S 59/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 03.06.2002 - 8 U 74/01
Minderung des Mietzinses wegen Fassadenarbeiten am Nachbargrundstück
Auszug aus LG Berlin, 07.10.2011 - 63 S 59/11
In diesen Fällen muss der Mieter grundsätzlich mit Bauarbeiten rechnen (vgl. dazu LG Berlin, Urteil vom 17.03.2009, 63 S 397/08, GE 2009, 847; KG , urteil vom 03.06.2002, 8 U 74/01, GE 2003, 115). - LG Berlin, 17.03.2009 - 63 S 397/08
Auszug aus LG Berlin, 07.10.2011 - 63 S 59/11
In diesen Fällen muss der Mieter grundsätzlich mit Bauarbeiten rechnen (vgl. dazu LG Berlin, Urteil vom 17.03.2009, 63 S 397/08, GE 2009, 847; KG , urteil vom 03.06.2002, 8 U 74/01, GE 2003, 115).
- AG Berlin-Tiergarten, 17.07.2012 - 606 C 598/11
Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Wiederherstellung des vertragsgemäßen …
Der Auffassung der Klägerin, der Beklagten stehe nach der sogenannten "Baulücken Rechtsprechung" (vgl. LG Berlin, GE 2012, 64 m. w. N.) kein Mietminderungsrecht zu, kann schon deshalb nicht gefolgt werden, weil die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Minderungsrechts auch nach dieser Rechtsprechung hier Gründen hier schon deshalb nicht vorliegen, weil die Baumaßnahmen sich nicht auf das Schließen der Baulücke auf dem Grundstück beschränkten, sondern einen Umfang hatten, der für die Beklagte beim Eintritt in das Mietverhältnis nicht vorhersehbar war. - LG Berlin, 17.09.2012 - 63 S 208/12
Mietminderung - Vorhersehbare Bauarbeiten in Nachbarschaft
Denn die Wertung des Amtsgerichts, der Beklagte habe aufgrund der vorhandenen Baulücke bereits bei Mietvertragsschluss damit rechnen müssen, dass die Baulücke später geschlossen würde, ist zutreffend und entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur Urt. v. 7. November 2011 - 63 S 59/11, GE 2012, 64 m.w.N.).